Profil
Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Kanzlei Schneider und Kollegen. Im folgenden möchten wir Ihnen unsere Kanzlei vorstellen:
Kanzleiprofil
Die Kanzlei SCHNEIDER & KOLLEGEN wurde 1973 durch Rechtsanwalt Albrecht W. P. Schneider gegründet und hat sich seitdem stetig weiterentwickelt und vergrößert. Fünf Anwälte stehen derzeit in Kooperation mit anderen Fachkräften – auch aus den steuerberatenden Berufen – bundesweit, aber auch in Tschechien und Polen zur Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung. Fachliche Kompetenz durch ständige Ausbildung und Fortbildung ist uns wichtig. Durch die Spezialisierung der Rechtsanwälte auf einzelne Fachgebiete können wir stets kompetente Leistungen anbieten. Die Größe unserer Kanzlei erlaubt es indes, aber gleichzeitig eine direkte und rechtsgebietsübergreifende Teamarbeit, um optimale Lösungen für Sie zu entwickeln und durchzusetzen. Interne Rangeleien und Konkurrenz sind uns dadurch fremd.
Zu unseren Dienstleistungen gehört die Beratung, die außergerichtliche Vertretung und die Führung von Prozessen vor allen deutschen Gerichten. Bei unserer Tätigkeit steht eine sorgfältige Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalte im Vordergrund.
Beratung
Der Umfang der Beratung richtet sich nach dem Bedarf des Mandanten. Denkbar ist beispielsweise die Vereinbarung eines begrenzten Beratungsgegenstandes und die Vereinbarung eines festen Honorars.
Auch der Abschluss eines fortlaufenden Beratungsvertrages ist möglich und bei gewerblichen Mandaten nicht unüblich. Sprechen Sie uns gerne hierauf unverbindlich an.
Inhaltlich geht es uns bei der Beratung darum, möglichst schon im Vorfeld rechtliche Probleme zu vermeiden und Risiken erkennbar zu machen. Im Falle einer Krise ist es unser Bestreben, den Mandanten durch zielgerichtetes Handeln vor Schaden zu bewahren. Gerade hier zeigt sich, dass gute Beratung eine gute Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant voraussetzt und die Fähigkeit des Zuhörenkönnens auf beiden Seiten. Auf diese Weise gelingt es uns, in unserer beratenden Tätigkeit optimale Wirkungen zu erzielen.
Außergerichtliche Vertretung
Als anwaltliche Vertreter unserer Mandanten sind wir in Verhandlungen aller Art und in behördlichen Verfahren tätig. Wir stimmen dabei jeden weitergehenden Schritt mit unseren Auftraggebern ab. Es kommt uns bei unserer vorgerichtlichen Tätigkeit wesentlich darauf an, unnötige Prozesse zu vermeiden, denn eine außergerichtliche Lösung hat den Vorteil, dass sie einen langwierigen, verhältnismäßig teuren und risikobehafteten Prozess vermeidet. Ein Verfahren über mehrere Instanzen hinweg dauert mitunter mehrere Jahre. Weil dies so ist, stellen manche, insbesondere manche Schuldner, ihr Verhalten darauf ein. Hier sehen wir unsere Aufgabe als Rechtsanwalt des Gläubigers darin, nach Kräften gegenzusteuern. Manchmal ist dies durch entsprechende vertragliche Gestaltung im Vorfeld möglich. Manchmal führen auch mit juristischem Sachverstand geführte Verhandlungen zum Erfolg.
Prozessführung
In der besonderen Situation eines Prozesses passen wir uns in unserem Vorgehen den individuellen Verhältnissen des Mandanten an. Unsere Tätigkeit beinhaltet eine gründliche Prüfung der Sach – und Rechtslage vor Beginn des Prozesses, Hinweise auf bestehende Risiken und eine Prognose über die Prozessaussichten ebenso wie das Herausarbeiten der Informationen und Tatsachen, die den Standpunkt unseres Mandanten stützen. Da unsere Kanzlei vor allen Gerichten in zahlreichen Verfahren tätig ist, verfolgen wir die Entwicklung auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung unmittelbar.
Darüber hinaus führen wir Prozesse vor den folgenden Gerichten in ganz Deutschland:
Amtsgerichte
Landgerichte
Oberlandesgerichte
Bundesgerichtshof für Strafsachen
Bundesverfassungsgericht
Arbeitsgerichte
Landesarbeitsgerichte
Bundesarbeitsgericht
Strafgerichte
Verwaltungsgerichte
Sozialgerichte
Finanzgerichte